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AGB Datum   09/2024 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Zeitarbeits- und Personalvermittlungsfirma Simple Work

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Simple Work und ihren Kunden im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) und Personalvermittlung abgeschlossen werden. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.

2. Vertragsgegenstand

Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und der Personalvermittlung. Ziel ist es, dem Kunden qualifizierte Arbeitskräfte für einen vorübergehenden oder dauerhaften Einsatz zur Verfügung zu stellen.

3. Arbeitnehmerüberlassung

  • 3.1 Überlassung von Arbeitnehmern: Der Dienstleister überlässt dem Kunden Arbeitnehmer (im Folgenden „Leiharbeitnehmer“), die in den Betrieb des Kunden eingegliedert und unter dessen Weisungsrecht tätig werden.

  • 3.2 Auswahl des Leiharbeitnehmers: Der Dienstleister verpflichtet sich, die Auswahl des Leiharbeitnehmers sorgfältig nach den Anforderungen des Kunden vorzunehmen. Ein bestimmter Erfolg wird nicht garantiert.

  • 3.3 Einsatzdauer: Die Einsatzdauer des Leiharbeitnehmers wird individuell zwischen dem Dienstleister und dem Kunden vereinbart. Eine Verlängerung des Einsatzes bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

  • 3.4 Weisungsrecht: Das Weisungsrecht bezüglich der Tätigkeit des Leiharbeitnehmers liegt beim Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die geltenden arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

4. Personalvermittlung

  • 4.1 Vermittlungsauftrag: Der Dienstleister übernimmt die Suche und Vermittlung von geeigneten Kandidaten gemäß den vom Kunden vorgegebenen Anforderungen.

  • 4.2 Vermittlungserfolg: Die Personalvermittlung kommt zustande, wenn der Kunde und der vermittelte Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag abschließen. Der Dienstleister schuldet nicht den Erfolg der Vermittlung.

  • 4.3 Honorar: Bei erfolgreicher Vermittlung ist der Kunde zur Zahlung eines Honorars verpflichtet. Die Höhe des Honorars wird im Vorfeld individuell vertraglich vereinbart.

5. Pflichten des Kunden

  • 5.1 Vergütung und Abrechnung: Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarte Vergütung fristgerecht zu zahlen. Abrechnungen erfolgen regelmäßig und umfassen die geleisteten Stunden des Leiharbeitnehmers sowie eventuelle Zusatzleistungen.

  • 5.2 Arbeitsbedingungen: Der Kunde ist verpflichtet, die für den Leiharbeitnehmer geltenden gesetzlichen und tariflichen Arbeitsbedingungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften.

  • 5.3 Information und Kooperation: Der Kunde ist verpflichtet, den Dienstleister über alle wesentlichen Umstände, die den Einsatz der Leiharbeitnehmer betreffen, unverzüglich zu informieren. Dies umfasst z.B. Änderungen der Arbeitszeit oder des Einsatzorts.

6. Pflichten des Dienstleisters

  • 6.1 Auswahl der Mitarbeiter: Der Dienstleister stellt sicher, dass die überlassenen oder vermittelten Arbeitnehmer die vom Kunden geforderten Qualifikationen aufweisen.

  • 6.2 Personalführung: Der Dienstleister bleibt während der Arbeitnehmerüberlassung rechtlicher Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer. Er ist für die Einhaltung aller Arbeitgeberpflichten, einschließlich der Zahlung von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen, verantwortlich.

7. Haftung

  • 7.1 Haftung des Dienstleisters: Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für Schäden, die durch den Leiharbeitnehmer beim Kunden verursacht werden, haftet der Dienstleister nur bei grob fahrlässiger Auswahl des Leiharbeitnehmers.

  • 7.2 Haftung des Kunden: Der Kunde haftet für Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten seinerseits oder seiner Arbeitnehmer im Rahmen des Einsatzes der Leiharbeitnehmer entstehen.

8. Geheimhaltung

Der Dienstleister und der Kunde verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen nicht an Dritte weiterzugeben und nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen.

9. Schlussbestimmungen

  • 9.1 Änderungen und Ergänzungen: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.

  • 9.2 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

  • 9.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht: Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters.

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